AdobeStock_326424993_Preview

Schwangerschaftsabbruch

Der Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung, entgegen des Schwangerschaftsabbruches nach medizinischer oder kriminologischer Indikation, ist in Deutschland rechtswidrig aber straffrei. Bis zur 14+0 Schwangerschaftswoche nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung darf dieser auf Verlangen der Patientin durchgeführt werden. Eine spätere Durchführung ist nach der Beratungsregelung nicht möglich.
Vor der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches muss die Patientin sich in einer anerkannten Beratungsstelle vorgestellt haben (z.B. ProFamilia). Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen drei volle Tage liegen (z.B.: Beratung am Montag,Schwangerschaftsabbruch ab Freitag möglich).

Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung sind medikamentös oder operativ möglich.
Im Rahmen des medikamentösen Vorgehens erhalten die Patientinnen das Medikament Mifegyne (Wirkstoff: Mifepriston, 600 mg). Mifegyne ist ein Norethisteron-Derivat und blockiert die Progesteron-Rezeptoren. Durch die einsetzende Gelbkörperschwäche kommt es zu einer Blutung und zum Schwangerschaftsabbruch. Zugelassen ist Mifegyne bis zur 9+0 Schwangerschaftswoche (9 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung). In den folgenden zwei Tagen erhalten die Patientinnen Tabletten mit dem Wirkstoff Misoprostol – dieses führt zu Kontraktionen der Gebärmutter und somit zum Ausstoßen der Schwangerschaft aus der Gebärmutter. Die Wahrscheinlichkeit für eine vollständige Entleerung der Gebärmutterhöhle liegt in der Frühschwangerschaft beim medikamentösen Vorgehen bei über 90 %. Beim operativen Schwangerschaftsabbruch führen wir eine Saugkurettage in einem ambulanten OP-Zentrum durch.

Wir bieten medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche in unserer Praxis an.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch