Im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung richten wir uns nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (BGA). Diese legt den Inhalt bzw. Betreuungsumfang während der Schwangerschaft und im Wochenbett fest. So heißt es im BGA-Beschluss: „Durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und der Behandlung zugeführt werden. Die ärztliche Beratung der Versicherten umfasst bei Bedarf auch Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind (z. B. „Frühe Hilfen“).
Bei unkomplizierten Einlingsschwangerschaften sieht der Gesetzgeber bis zur 31+6 SSW vierwöchige Kontrolltermine in der frauenärztlichen Praxis vor. Ab der 32+0 SSW liegt die Frequenz bei 2 Wochen. Der Gesetzgeber sieht drei Ultraschalluntersuchungen, die zu folgenden Zeitpunkten erfolgen, im Rahmen der Schwangerschaft vor:
8 + 0 bis 11 + 6 SSW (1. Screening)
18 + 0 bis 21 + 6 SSW (2. Screening)
28 + 0 bis 31 + 6 SSW (3. Screening)
Sollten sich im Verlauf auffällige Befunde bei Ihrem Kind oder bei Ihnen zeigen, finden selbstverständlich häufigere Ultraschalluntersuchungen statt und eine engmaschige Kontrolle wird durch uns erfolgen.
Beim ersten Termin nach ausgebliebener Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest geht es vor allem um die Frage der Lokalisation der Schwangerschaft. Diese kann sich in der Gebärmutterhöhle, ggf. aber auch im Eileiter befinden – bei letzterer handelt es sich um eine Eileiterschwangerschaft, die in ca. 1% der Schwangerschaften auftritt und medikamentös oder über eine Bauchspiegelung behandelt werden kann.
Routinemäßig erfolgen im Rahmen der Schwangerschaft Blutentnahmen. Hierbei untersucht man u. a. die Röteln-Immunität. Röteln können in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen. Sollten bei Ihnen zwei Impfungen erfolgt sein, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Sollte nur eine oder sogar keine Röteln-Impfung erfolgt sein, empfiehlt man eine bzw. zwei Impfungen mindestens vier Wochen vor Schwangerschaftseintritt. Ferner gehören in den Umfang der Blutentnahme die Untersuchung auf Syphilis, HIV (nach Einverständnis der Patientin) und ein Antikörpersuchtest. In späteren Schwangerschaftswochen erfolgt ein weiterer Antikörpersuchtest sowie eine Untersuchung auf das Vorliegen von Hepatitis B.
Zudem ist der 50-g-Zuckerbelastungstest im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge als Screeninguntersuchung zur Detektion eines Schwangerschaftsdiabetes vorgesehen. Sollte dabei ein Wert > 135 mg/dl entdeckt werden, würde sich ein 75-g-Zuckerbelastungstest anschließen. Laut HAPO-Studie lag bei 33% der Frauen mit GDM alleinig eine Erhöhung des Nüchtern-Blutzuckerwertes vor, diese werden durch den 50 g-OGTT allerdings nicht erfasst. Zudem zeigen sich oft falsch positive Ergebnisse. Wir empfehlen Ihnen daher initial einen 75-g-Zuckerbelastungstest, die Kosten müssen Sie in diesem Fall allerdings selber tragen.
Spätestens ab der 27. SSW erfolgen in regelmäßigen Abständen in unserer Praxis CTG-Kontrollen.
Im Rahmen der Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft bieten wir zusätzlich das Ersttrimesterscreening, das IIb-Screening und die Doppleruntersuchung (bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation) an.